Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Eppstein, auf der B 455, Höhe Einmündung Bezirksstraße, spanische Einfädelspur um 16 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Messung mit Messgerät ES3.0.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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