Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 19, km 0,85, Baustelle Brücke Papenbruch, in Richtung Berlin/Hamburg mit 7 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 87 km/h. Beweismittel: Lasermessung mi Poliscan und Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Verwarnung / Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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