Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Treuenbrietzen-Haseloff, B102 mit 30 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 100 km/h. Beweismittel: Lasermessung und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Zentrale Bußgeldstelle Gransee erhob 180,00 € Bußgeld, erhöht wegen Voreintragung.
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