Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Wiesbaden, auf der A 66, bei km 28,690, AS Mainzer Straße, Fahrtrichtung Rüdesheim um 42 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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