Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 71272, Renningen, B 295 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 86 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Böblingen übersandt.
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