Mit 45 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Lichtmessverfahren und Foto ergab 145 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG,§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald erhob 320,00 € Bußgeld
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