in Bad Schwartau, BAB 1, km 61,700, FR Hamburg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 119 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Ostholstein übersandte Vordruck Anhörung

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