Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Cloppenburg, Stapelfeld, B 213, Abschnitt 420, Station 0.237. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto 79 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Cloppenburg übersandte Formular Zeugenanhörung

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