Auf der BAB 71, Oberhof, Richtung Erfurt, bei km 117,2, Lastspur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Durch Piezomessung mit Foto wurden 124 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Verwarnung / Anhörung
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