Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Grafschaft, auf der BAB 61, km 178,070, Gem. Grafschaft, FR Köln
die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 124 km/h, bei erlaubten 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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