Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Seebach, auf der A 3, Ri. Passau, Abschnitt 1280, km 5,510  nicht eingehalten. Geschwindigkeit 77 km/h, Abstand 29,5 m bei 80,00 km/h
Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Verkehrskontrollsystem VKS 4.5 mit Foto, Video

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 15 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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