Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Viersen, Kölnische Straße ,ggü. Obi, FR Innenstadt die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 80 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Viersen übersandte Vordruck Anhörung

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