Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Weilmünster, L 3025, Weilstraße, H. Grundschule, Ri. Weilrod. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 48 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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