In Burg, Stadt Burg, BAB 2, km 69,200, Baustellenbereich, Ri. Berlin wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 101 km/h mit Lasergerät bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll und Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Zeugenfragebogen

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