Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 192, Krzg. Neu Schloen / Kargow, Abs. 340, km 1,6-1,8, Ri. Penzlin um 25 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 95 km/h. Beweismittel: Messung mit TRAFFIPAX, TRAFFIPHOT S und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Vordruck Anhörung
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