In Leipzig, Kreuzung Tröndlinring / Gerberstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 15 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 ergab 65 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bußgeldstelle Leipzig erhob 50,00 € Verwarnungsgeld

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