In Mainz, Gem. Mainz, auf der BAB 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 109 km/h, bei zulässigen 80 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldstelle Mainz erlies Bußgeldbescheid über 150,00 € Bußgeld.
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