Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwerin, Karl-Marx-Allee, Höhe Bauhaus, in R. Ludwigsluster Chaussee mit 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 56 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Schriftliche Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Schwerin übersandt.
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