Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwerin, Karl-Marx-Allee, Höhe Bauhaus, in R. Ludwigsluster Chaussee mit 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 56 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Schriftliche Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Schwerin übersandt.

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.