Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 88477, Schwendi, Dietenheimer Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 49 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 19 km/h festgestellt. Beweismittel: Sensormessung mit Messgerät: ES3.0 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Landratsamt Biberach übersandt.

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