Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Rohrdorf, auf der A 8 Ost, Ri. München, Abschnitt 1140, km 0,77 um 27 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 127 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

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