Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde Am Hüttenbrink 122, FR Verler Straße, in Gütersloh die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 19 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 350 wurden 69 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gütersloh übersandte Vordruck Anhörung
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