Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Köln-Neustadt-Süd, Agrippinaufer., Höhe Südbrücke, in Fahrtrichtung Ubierring um 18 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 68 km/h, Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 semistationär und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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