Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, Zollhausstraße 30, Ri. Liegnitzer Straße mit 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 67 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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