Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Erlangen, auf der A 3, Ri. Passau / Linz, Abschnitt 640, bei km 3.2 um 20 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden100 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan FM1 und Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung
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