Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde in Kaiserslautern, Gemarkung Kaiserslautern, auf der BAB 6, km 613,20, FR Mannheim festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 106 km/h. Die mit Lasergerät und Foto dokumentierte Übertretung betrug 26 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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