Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 77694, Gem. Kehl-Leutesheim, EDF-Straße, Fahrtrichtung Otto-Hahn-Str. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Radarmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 31 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Messgerät speedophot RADAR digital wurden 101 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: übersandte Zeugenfragebogen

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