Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eschweiler, Zum Hagelkreuz, zw. Haus-Nr. 29 und 30, FR Am Kraftwerk die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 84 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV 3 mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 34.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: übersandte Anhörungsbogen

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