Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 14057, Berlin, BAB 100 Süd, in Höhe ICC, Überleitung BAB 115 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 60 km/h 122 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 66 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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