Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in der Gemarkung Wartjenstedt, auf der B 6, Rtg. Goslar, i.H. km 18,550, vor Unterführung A 39 . Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 81 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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