Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln, auf der BAB 1, bei km 407,075, Rheinbrücke, Höhe Rheinhausen in Fahrtrichtung Dortmund die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Radarmessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 33 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 93 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Formular Anhörung
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