Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 29 km/h in Todendorf, auf der A 1, bei km 25,825, in Richtung Hamburg überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 109 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Stormarn eröffnete Bußgeldverfahren
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