Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Uslar, Bahnhofstr., Ecke Am Kirchberg gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Bußgeld über 100,00 €

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch erlassen.

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