Bei einer Geschwindigkeit von 134 km/h wurde der erforderliche Abstand von 67,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Schnelldorf, auf der A 7, Ri. Füssen, Abschnitt 440, km 2.895 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 27,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 mit Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung
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