Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erlenbach, BAB 6, km 638,380, Mannheim – Nürnberg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1ergab 102 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandter Anhörung im Bußgeldverfahren
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