Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Niedernhausen, A 3, km 140,090, FR Frankfurt am Main um 61 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit 440,00 € Bußgeld belegt. Festgestellt wurden 121 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto. 2 Monate Fahrverbot
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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