Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, B 14, Johannesgraben, FR stadteinwärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 44 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit Traffiphot S mit Foto ergab 104 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Vordruck Anhörung
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