Rechtsanwalt Steve Herzog

Der Vorwurf an die Mandantin: 22 km/h innerorts zu schnell. Das Problem: Ihre Probezeit stand kurz vor dem Ende der 2 Jahres Frist. Der Vorsitzende Richter wurde auf diese Problematik hingewiesen. Durch diese knappe Überschreitung, würden 2 weitere Jahre Probezeit folgen. Des Weiteren habe die Mandantin selbst schon genug Ärger bekommen. Das nahm der Vorsitzende auch wohlwollend auf und stellte das Verfahren ein, da eine Verurteilung und eine dementsprechend folgende Probezeitverlängerung nicht im Verhältnis zum Bußgeld stehen.

[vcex_button url=”http://www.blitzerkanzlei.de/kostenlose-beratung/” title=”Visit Site” style=”graphical” align=”left” color=”green” size=”medium” target=”self” rel=”none”]Wir beraten Sie zu dieser Messstelle[/vcex_button]