Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehsrecht
Nachdem unser Mandant Anfang dieses Jahres in
Stralsund, Greifswalder Chaussee,
mittels Lasermessverfahrens geblitzt wurde und der Bußgeldbescheid ein einmonatiges Fahrverbot (Wiederholungsfall) vorsah, drohte der Verlust des Arbeitsplatzes. Bei der Erörterung der Sach- und Rechtslage in der Hauptverhandlung konnte dem Richter des Amtsgerichts Stralsund deutlich gemacht werden, dass unseren Mandanten ein sog. „Augenblicksversagen“ trifft. Etwas in Eile und unter Zeitdruck bemerkte der Mandant nicht, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 29 km/h überschritten zu haben. Allein dies reichte dem Gericht aus, um vom Fahrverbot unter angemessener Erhöhung der Geldbuße abzusehen.
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