Mit Bußgeldbescheid des Landkreises Aurich wurde dem Mandanten eine fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung innerörtlich in Höhe von 33 km/h vorgeworfen Es wurde ein Fahrverbot für die Dauer von 1 Monat sowie eine Geldbuße in Höhe von 160 EUR festgesetzt.
innerörtlich in Höhe von 33 km/h
In der Hauptverhandlung konnte, vor dem Hintergrund, dass der Mandant aus beruflichen Gründen zwingend auf das Führen von Kraftfahrzeugen angewiesen ist, ein Absehen vom Fahrverbot erreicht werden.
Der Mandant wurde zu keinem Fahrverbot und lediglich zu einer Geldbuße in Höhe von 410 EUR verurteilt.