Rechtsanwältin Tanja Teichmann

An der bekanntesten Messstelle der vergangenen Monate,

Wildtierbrücke auf der A9,

wurde unser Mandant gemessen. Es war an dieser Stelle ein wirklicher Baustellenbereich nicht mehr ersichtlich. Es standen lediglich nur noch 3 Warnbaken an der rechten Leitplanke, ansonsten war eine Baustelle nicht wahrnehmbar. Problematisch war an dieser Stelle nur, dass die Anordnung der Geschwindigkeit auf 80 km/h dennoch vorhanden war. Das Amtsgericht Brandenburg a.d. Havel ist für diese Messstelle zuständig. Auf Grund der Massenverfahren konnte festgestellt werden, dass iteilweise täglich ca. 5.500 Fahrzeuge die Messstelle passierten, wovon ca. 1/3 eine anzeigenpflichtige Geschwindigkeitsübertretung begingen. So auch unser Mandant, er wurde mit 72 km/h zu schnell gemessen. Das beinhaltete neben einer erhöhten Geldbuße auch 2 Monate Fahrverbot. Im Termin wurden die finanziellen Verhältnisse des Betroffenen diskutiert, sodass man zu dem Ergebnis 700€ Reduzierung des Fahrverbotes von 2 Monaten auf 1 Monat kam. Und dies im Gegensatz zu manch anderem Richter an diesem Gericht, und auch im Gegensatz zu anderen Gerichten in Deutschland ohne weiteren Vortrag zur Existenzgefährdung fertigen zu müssen.

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