Rechtsanwalt Kay Axtmann

Meinem Mandanten wurde der Vorwurf einer Geschwindigkeitsübertretung von 42km/h außerhalb zugestellt. Bereits im Vorfeld des Termins wurde das Gericht auf die ungewöhnliche Position des Auswerterahmens hingewiesen, die nicht dem Standard bei PoliScanSpeed entspreche. Im Termin wurde dazu der Messbeamte vernommen. Er erklärte, dass die dadurch entstanden sei, dass er die Kamera, auf Grund des Aufstellwinkels nicht genau habe ausrichten können. Allerdings seien die benötigten Merkmale ja dennoch auf dem Foto erkennbar. Das war mir zu wenig, sodass ich ein Sachverständigengutachten beantragte. Denn schließlich stand noch 1 Monat Fahrverbot im Raum. Das Gutachten wollte der Richter nicht einholen, da gerichtsbekannt sei, dass die Messreihe ordnungsgemäß sei, durch mehrfache Gutachten belegt. Allerdings bot er an, gegen Verdopplung der Geldbuße vom Fahrverbot abzusehen. Auch wenn 320€ schmerzlich sind, war es denn doch für den Mandanten akzeptabel, sodass wir das Angebot annahmen.