Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, am 04.10.2011 in
Langenberg, Wiedenbrücker Str. (B55), A 149, km 2,230, FR Langenberg,
die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 55 km/h überschritten zu haben. Die Bußgeldbehörde hat gegen ihn deshalb ein Bußgekd von 480 EUR, 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte festgesetzt.
Gemessen wurde mit dem eher fehlanfälligen Messgerät Traffipax Speedophot Radar. Da der Eintritt der Verfolgsungsverjährung in greifbare Nähe gerückt war, haben wir uns dazu entschlossen, das Verfahren durch diverse prozesstaktische Maßnahmen weiter in die Länge zu ziehen.
Mit Erfolg: Das zuständige Amtsgericht Gütersloh musste das Verfahren nun widerwillig einstellen. Kein Bußgeld, keine Punkte, kein Fahrverbot.
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