Mit Bußgeldbescheid der Region Hannover wurde dem Mandanten ein Geschwindigkeitsverstoß in Höhe von 27 km/h bei zugelassener Geschwindigkeit von 30 km/h vorgeworfen. Das Messgerät Riegl LR 90/235 wurde in Laatzen, Wülferoder Straße/im Langen Feld benutzt.
Laatzen, Wülferoder Straße/im Langen Feld
Im Rahmen der Hauptverhandlung konnte die Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Die Zeugenaussagen der Messbeamten waren ungeeignet, eine Messung im standardisierten Messverfahren zu belegen. Vor diesem Hintergrund konnte die Verfahrenseinstellung erreicht werden.
Dem Mandanten blieb die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 200,00 EUR, ebenso wie die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister, erspart.
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