Mit Bußgeldbescheid der Stadt Köln wurde dem Mandanten eine Abstandsunterschreitung von weniger als 3/10 des halben Tachowertes vorgeworfen. Die Messung fand mit dem Geschwindigkeits- und Abstandsmessverfahren – Vidit VKS 3.0, Version 3.1 statt.

Die Messörtlichkeit befand sich auf der BAB 1, KM 411,800 FR Dortmund.

Die Geldbuße betrug 160,00 EUR sowie 1 Monat Fahrverbot. Es wurde Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt.

Im Rahmen der Einspruchsbegründung wurde angeführt, dass der Mandant zwingend auf den Führerschein infolge seiner Berufskraftfahrertätigkeit angewiesen ist.

Das Fahrverbot wurde vermieden. Es erfolgte eine angemessene Erhöhung der Geldbuße.

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