Der Mandantin wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der

 BAB 9 bei Teuchern, Kilometer 153,200 in Fahrtrichtung Berlin

vorgeworfen. Sie soll die zugelassene Geschwindigkeit um 44 km/h überschritten haben.

Auf dem Beweisbild war jedoch ein weiteres Fahrzeug auf der rechten Richtungsfahrbahn zu erkennen. Die Mandantin befuhr den mittleren Fahrstreifen. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass das andere Fahrzeug auf der rechten Fahrspur in Höhe der Mandantin befindlich war.

Der Mandantin blieb die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 240,00 EUR, die Ableistung eines Fahrverbots für die Dauer von 1 Monat sowie die Eintragung von 3 Punkten im Verkehrszentralregister, erspart.