Mit Bußgeldbescheid des Landes Brandenburg wurde dem Mandanten eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Höhe von 28 km/h außerörtlich vorgeworfen. Gemessen wurde mit dem Messsystem ESO Es 3.0 an der Messstelle
BAB 9, Km 0,47; Höhe AD Potsdam in FR AD Nuthetal.
Die Geldbuße betrug 110,00 EUR. Es wurde kein Fahrverbot festgesetzt. Es wurde Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte wurde deutlich, dass eine Fahreridentifizierung nicht möglich war. Es konnte in der Folge erfolgreich die Fahrereigenschaft bestritten werden. Das Verfahren wurde sodann eingestellt. Das Fahrverbot wurde vermieden. Auch eine Zahlung der Geldbuße war hinfällig. Folglich gab es auch keine Punkteeintragung im Verkehrszentralregister!
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