Mit Anhörung wurde dem Betroffenen infolge einer Geschwindigkeitsmessung mittels stationärer Messanlage TRAFFIPHOT  vorgeworfen, in

Frankfurt (Oder), R.-Luxemburg-Str. in Richtung K.-Marx-Straße

die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten zu haben. Die Einsicht in die Akte zeigte, dass – verursacht durch Rückspiegel und herunter geklappter Sonnenblende im Gesichtsbereich – eine Identifizierung nicht möglich sein wird. Schließlich wurde das Verfahren seitens der Behörde eingestellt.

[vcex_button url=”http://www.blitzerkanzlei.de/kostenlose-beratung/” title=”Visit Site” style=”graphical” align=”left” color=”green” size=”medium” target=”self” rel=”none”]Wir beraten Sie zu dieser Messstelle[/vcex_button]