Mit Bußgeldbescheid des Landes Brandenburg wurde dem Mandanten eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Höhe von 47 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen. Gemessen wurde mit dem Messsystem ESO ES 3.0.
Die Messstelle befand sich auf der B 96A, Abschnitt 35 km 1,965 in FR Mahlow.
Die Geldbuße betrug 195,00 EUR sowie einen Monat Fahrverbot. Durch das Gericht wurde, infolge der Rüge einer fehlerhaften Messung, ein technisches Sachverständigengutachten eingeholt. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass kein standardisiertes Messverfahren vorliegt. Eine ordnungsgemäße Dokumentation der Fotolinie war nicht gegeben. Es konnte nicht nachvollzogen, ob sich der Mandant in einer plausiblen Fotoposition befand. Der Gutachter hat im Rahmen der Hauptverhandlung deutlich gemacht, dass ein standardisiertes Messverfahren keinesfalls gegeben sei. Vor diesem Hintergrund sah das Gericht eine Einstellung des Verfahrens für angezeigt.
Ein Fahrverbot konnte vermieden werden. Keine Punkte in Flensburg! Keine Zahlung einer Geldbuße!
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