Gemäß Bußgeldbescheid der Kreisverwaltung Altenkirchen wird dem Mandanten vorgeworfen, am 13.05.2012 in der
Gem. Rettersen, B 8, Höhe Stkm 1,0, Rtg. Altenkirchen,
die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten zu haben. Bei der gegenständlichen Messung erfolgte die Verwendung der Einseitensensormessanlage der Firma ESO, Typ ES 3.0.
Da die in diesem Verfahren vorliegenden Beweismittel nicht vollständig bzw. nicht geeignet waren, die Ordnungsgemäßheit der Messung zu bestätigen, wurde das Verfahren nach unserer Rüge bereits von der Bußgeldbehörde eingestellt. Somit konnte eine Eintragung im Verkehrszentralregister vermieden werden.
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