Mit Anhörungsbogen vom 19.09.2012 wurde unserem Mandanten der Vorwurf gemacht, er habe am 04.09.2012 in Fuldabrück, Krs. Kassel, A 44, Kassel – Dortmund, km 0,850 die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h überschritten. Gemessen wurde mit dem stationären Geschwindigkeitsmessgerät TraffiStar S 330. Nachdem wir die Vertretung angezeigt und Akteneinsicht beantragt hatten, unternahm die zuständige Behörde außer einem Passbildabgleichs keine weiteren Ermittlungen. Es wurde insbesondere versäumt, innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Monaten einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Jetzt stellte das Regierungspräsidium Kassel das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Verfolgungsverjährung ein.
Fuldabrück, Krs. Kassel, A 44, Kassel – Dortmund, km 0,850